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Kommentare

1 Kommentar

  • Jana Köstner

    In Abhängigkeit der Nutzungsart werden die Optierungsoptionen im Mietvertrag eingeblendet:

     

    Beispiel bei uns Gewerbe:

     

    Die Nutzungsart muss als Nutzung "gewerblich" deklariert sein, um die Optierungsmöglichkeiten beim Mietvertrag einzublenden:

     

    Wählt man eine Nutzungsart, die "privat" ist, erscheinen diese nicht :) Hoffe, das hilft weiter!

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