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Kommentare

1 Kommentar

  • Angela Zimmermann

    Hallo Thomas Klein,

    wir führen den Abnehmer als Debitor und ich habe die einzelnen Abschläge jetzt tatsächlich als Ausgangsrechnungen erfasst. 
    Durch die Neuerfassung als Kopie, ging das sogar relativ zügig.

    Was ich gerade sehe - man kann so eine Rechnung auch als Abschlagsrechnung kennzeichnen, dann sollten sie sich gegen eine als Endrechnung erfasste Jahresabrechnung setzen lassen. Das habe ich aber noch nicht ausprobiert, da wir tatsächlich zum ersten Mal wirklich nennenswert große Abschlagsbeträge für eine Anlage erhalten. 

    Viele Grüße aus Dresden

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