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Kommentare

4 Kommentare

  • Angela Zimmermann

    Hallo,

    ja, das ist möglich. 

    Wenn die Forderung bereits im Mieterkonto steht, benutzt man am besten die Möglichkeit, diese in den offenen Posten des Mieterkontos zu verraten.

    Also offene Posten öffen, Forderung auswählen, auf Ratenvereinbarung klicken - dann führt einen das Programm eigentlich hindurch bis man schließlich speichern kann. 

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  • Helen Schlüter

    Hallo Frau Zimmermann,

    vielen Dank. Wir die Ratenzahlung hinterlegt werden kann hatten wir bereits herausgefunden. Die Frage ist, was wir tun müssen um die laufende Miete zzgl der Rate im Lastschrifteinzugsverfahren abzubuchen. Hier haben wir schon verschiedenes ausprobiert, jedoch bisher ohne Erfolg.

    Haben Sie hier auch einen Tipp?

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  • Cynthia Titze

    Hallo Frau Schlüter,

    haben Sie im Zahlungseingang unter 'Erweiterte Verarbeitung öffnen' im Bereich 'Verrechnung offene Posten' die Möglichkeit 'Verrechnung berücksichtigen' angehakt?

    Daran könnte es eventuell liegen.

     

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  • Heiko Mühleis

    Hallo Frau Schlüter,

    bei den Einstellungen zur Zahlungsart muss als Zahlbetrag "Kontensaldo" eingestellt sein. Dann werden alle fälligen offenen Forderungen abgebucht.

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