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Wo hinterlegt man die Umsatzsteuerkennung für den Auftragnehmer

Hallo,

wir waren immer der Meinung dass man im Personenkonto die Umsatzsteuerkennung für den jeweiligen Auftragnehmer hinterlegen kann. Wir arbeiten aktuell mit der Version 26.39.0 und wir finden diese Stelle nicht mehr. Weder im Auftragnehmer, im Kontakt oder eben im Personenkonto kann ein Umsatzsteuersatz hinterlegt werden.

Jetzt stehen wir aktuell vor dem Problem dass wir gerne einen Auftrag an eine 100 % ige Tochterfirma von uns schreiben möchten - also mit 0 % Umsatzsteuer. Leider werden uns im Auftrag immer 19 % Umsatzsteuer angezeigt.

Vielleicht kann uns ja jemand weiterhelfen :-)

Freundliche Grüße

Lisa Belzer

Lisa Belzer
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Kommentare

4 Kommentare

  • Angela Zimmermann

    Hallo,

    ist denn der Steuersatz 0% im System grundsätzlich angelegt?

    Also ein Mal als Umsatzsteuerkennung und dann finde ich den noch unter Optionen Allgemein unter Globale Vorgaben.

    Wenn ich bei uns in die Auftragsvergabe gehe, kann ich 0% im Dropdownmenü immer auswählen, egal welchen Auftragnehmer ich einsetze.

    Viele Grüße
    Angela Zimmermann

    Angela Zimmermann
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  • Lisa Belzer

    Hallo Frau Zimmermann,

    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    Ja bei uns ist der Umsatzsteuersatz 0 % angelegt und auch in den Allgemeinen Optionen (globalen Parametern) hinterlegt.

    Bei uns in Yuneo ist die Umsatzsteuerkennung im Auftrag leider kein Drop-Down Feld mehr. Ich bin mittlerweile ziemlich sicher dass Yuneo sich die Umsatzsteuerkennung aus der Maßnahme zieht. Wir müssen wohl zu diesem Gewerk eine neue Maßnahme mit 0 % Umsatzsteuer anlegen. 

    Viele Grüße aus Bamberg!

    Lisa Belzer

    Lisa Belzer
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  • Angela Zimmermann

    Hallo,

    ich habe auch nochmal rumprobiert - sobald ich den Auftragsnummernkreis erfasst habe, verschwindet die Dropdownmöglichkeit. Blöd, dass das gerade etwas ist, was man zuerst macht. 

    Aber ja - in der Maßnahme wird der Satz auch festgelegt. Dann ist es sicher die einfachste Lösung, eine Maßnahme für Aufträge an die Tochterfirma anzulegen. Dann kann da niemand mehr was falsch machen.

    Viele Grüße aus Dresden

    Angela Zimmermann

    Angela Zimmermann
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  • Jutta Tobben

    Hallo Frau Zimmermann,

    unabhängig davon, wo der Steuersatz hinterlegt wird, sollte dieser bei einer umsatzsteuerlichen Gemeinschaft als “nicht steuerbar” - nstb angelegt werden. Diesen Hinweis haben wir vom Finanzamt erhalten.

    Viele Grüße aus Mühlheim

    Jutta Tobben

    Jutta Tobben
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