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Guthaben aus BK-Abrechnung soll nicht bei nächstem Mieteinzug (Lastschrift) verrechnet werden

Guthaben aus BK-Abrechnung soll nicht bei nächstem Mieteinzug (Lastschrift) verrechnet werden, da dieses u.U. an Insolvenzverwalter etc. ausgezahlt werden muss. Wie kann die Verrechnung unterbunden werden bzw. wie wird sicher gestellt, dass die volle Miete eingezogen wird?

Florian Mader
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Kommentare

1 Kommentar

  • Andrea Löschner

    Hallo Herr Mader,

    wir stellen im Mietvertrag ein: Lastschrift - Zahlbetrag Festgelegte Zusammensetzung - Mietensoll. 

    Beim Verarbeitungslauf Zahlungseingang dann bei Ermittlung Zahlbetrag: Gemäß Mietvertrag.

    Andrea Löschner
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