Guthaben aus BK-Abrechnung soll nicht bei nächstem Mieteinzug (Lastschrift) verrechnet werden, da dieses u.U. an Insolvenzverwalter etc. ausgezahlt werden muss. Wie kann die Verrechnung unterbunden werden bzw. wie wird sicher gestellt, dass die volle Miete eingezogen wird?
Guthaben aus BK-Abrechnung soll nicht bei nächstem Mieteinzug (Lastschrift) verrechnet werden, da dieses u.U. an Insolvenzverwalter etc. ausgezahlt werden muss. Wie kann die Verrechnung unterbunden werden bzw. wie wird sicher gestellt, dass die volle Miete eingezogen wird?